Ab 2024 greift in Nordrhein-Westfalen eine neue Pflicht, die den Energiemarkt nachhaltig verändert: Die Solarpflicht NRW verpflichtet Unternehmen, Bauherren und öffentliche Einrichtungen dazu, bei Neubauten und Dachsanierungen Photovoltaikanlagen (PV) zu installieren. Was auf den ersten Blick nach Bürokratie klingt, ist in Wahrheit eine große wirtschaftliche Chance: Wer jetzt auf Solarstrom setzt, senkt Energiekosten, erfüllt ESG-Anforderungen und stärkt die eigene Wettbewerbsfähigkeit.
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Die Solarpflicht gilt in NRW stufenweise – mit unterschiedlichen Startzeitpunkten:
Außerdem: Stellplatzflächen mit mehr als 35 Parkplätzen, die für Nichtwohngebäude errichtet werden, müssen teilweise überdacht und mit PV ausgestattet werden.
Klar ist: Gerade im gewerblichen Bereich greift die Regelung sofort – und betrifft alle Neubauten, aber auch jede umfassende Dachsanierung.
Ähnliche Regelungen zur Solarpflicht gelten mittlerweile auch in anderen Bundesländern – etwa in Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz – mit jeweils eigenen Fristen und Vorgaben. Der bundesweite Trend ist klar erkennbar: Dachflächen sollen konsequent für Solarenergie genutzt werden.
Was fordert die Solaranlagen-Verordnung (SAN-VO NRW) konkret?
Laut § 4 SAN-VO NRW müssen Photovoltaikanlagen mindestens 30 % der Bruttodachfläche eines Neubaus bedecken. Bei der vollständigen Erneuerung der Dachhaut sind es 30 % der Nettodachfläche, also abzüglich unbrauchbarer Bereiche (z. B. Verschattung, Dachaufbauten oder nach Norden ausgerichtete Flächen).
Ziel der Landesregierung ist es, die vorhandenen Dachpotenziale so weit wie möglich zu nutzen. Das sogenannte „Optimierungsgebot“ (§ 3) verpflichtet Planer sogar dazu, Dachflächen künftig so auszurichten, dass sie für eine Solarnutzung geeignet sind.
Ausnahmen gibt es! Die Pflicht entfällt nur, wenn sie technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist – beispielsweise:
Auch steuerliche Nachteile oder befristete Nutzungsrechte am Grundstück können im Einzelfall eine Ausnahme rechtfertigen. Die Hürden dafür sind jedoch hoch: Eigentümer müssen Nachweise führen und entsprechende Formulare beim Bauamt einreichen (§ 8 ff.). Wer die Pflicht ignoriert, riskiert empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 € (§ 11).
So streng die Solarpflicht auf den ersten Blick wirkt – sie kann sich für Unternehmen finanziell lohnen. Eine PV-Anlage senkt langfristig die Stromkosten, schützt vor Preisschwankungen und verbessert die Energieeffizienzbilanz des Unternehmens. Angesichts steigender Netzentgelte und des geplanten CO₂-Preisanstiegs wird Eigenstromnutzung zunehmend ein echter Wettbewerbsvorteil.
Zudem lässt sich die Investition steuerlich absetzen, und in vielen Fällen gibt es Förderungen oder zinsgünstige Kredite (z. B. über KfW oder Landesprogramme).
Im Kontext der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) gewinnt das Thema zusätzlich an Bedeutung. Nachhaltige Energieerzeugung verbessert nicht nur die CO₂-Bilanz, sondern wird auch für Kunden, Banken und Investoren zunehmend zum Entscheidungskriterium. Gerade für produzierende Betriebe oder Logistikimmobilien wird Solarenergie damit zum strategischen Faktor, nicht bloß zur Pflichterfüllung.
Besonders sinnvoll ist es, die PV-Installation mit einer ohnehin anstehenden Dachsanierung zu verbinden. Die neue Verordnung verpflichtet bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut ohnehin zur Solarintegration – eine koordinierte Planung spart hier Zeit, Kosten und Abstimmungsaufwand.
Zudem kann das Dach statisch gleich für die PV vorbereitet werden, inklusive Verkabelung, Durchführungen und Blitzschutz.
Gerade bei älteren Hallendächern lohnt sich eine frühzeitige Prüfung der Tragfähigkeit: Wer rechtzeitig saniert und PV-gerecht plant, umgeht spätere Nachrüstkosten und bürokratische Verzögerungen.
Die Solarpflicht in NRW verändert die Spielregeln – insbesondere für gewerbliche Bauherren und Bestandshalter. Wer jetzt proaktiv plant, statt nur zu reagieren, profitiert doppelt: rechtssicher und wirtschaftlich.
Eine frühzeitige Machbarkeitsstudie zeigt, ob sich Ihr Dach eignet und welche Rendite möglich ist. Auf Wunsch begleiten wir Sie schon in der Planungsphase – von der Potenzialanalyse über die statische Prüfung bis zur optimalen Integration der PV-Anlage in Neubau oder Dachsanierung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Anlage technisch, wirtschaftlich und energetisch optimal abgestimmt ist.
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